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Zahl der Pensionäre des Landes steigt um 4,6 Prozent auf fast 100 000 Personen

3. Februar 2017 | Das Neueste, Gesellschaft

2015 gingen 56 Prozent der Neupensionäre auf Antrag vorzeitig in Ruhestand

2017028_c00Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden‑Württemberg belief sich die Zahl der Ruhegehaltsempfänger1 des Landes zum 1. Januar 2016 auf rund 99 950 Personen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt erhöhte sich die Zahl der Ruhegehaltsempfänger deutlich um 4 375 Personen (+4,6 Prozent). Damit setzte sich der langjährige Trend steigender Ruhegehaltsempfängerzahlen auch im Jahr 2015 weiter fort. So betrug die Anzahl der Pensionäre des Landes zu Beginn des Jahres 2000 rund 43 780 Personen. Bis zum Jahresanfang 2016 hat sich ihre Zahl demnach um rund das 2,3-Fache erhöht.

Neben den Ruhegehaltsempfängern zählen auch die Empfänger von Witwen-/Witwergeld sowie von Waisengeld zu den Versorgungsempfängern. Während die Zahl der Witwen-/Witwergeldempfänger im Vergleich zum Vorjahresstichtag geringfügig auf 20 725 anstieg (+160 Personen bzw. +0,8 Prozent), war die Zahl der Waisengeldempfänger mit insgesamt rund 1 850 Personen leicht rückläufig (−75 Personen bzw. −4 Prozent). Im Laufe des Jahres 2015 wurden insgesamt 6 455 Landesbeamte in den Ruhestand versetzt. Rund 56 Prozent von ihnen sind auf Antrag bereits vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze in den Ruhestand getreten.2 (2014: 56 Prozent; 2013: 53 Prozent) Bei den Beamten aus dem Schuldienst sind sogar zwei Drittel der Neuzugänge auf eigenen Wunsch vorzeitig pensioniert worden. Gut 27 Prozent der neu hinzugekommenen Pensionäre gingen hingegen mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand. (2014: 27 Prozent; 2013: 31 Prozent) Der Anteil derjenigen, die aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getreten sind, lag bei 9 Prozent (2014: 9 Prozent; 2013: 11 Prozent). Immerhin 8 Prozent der 2015 pensionierten Beamten hatten die gesetzliche Altersgrenze auf Antrag hinausgeschoben. (2014: 8 Prozent; 2013: 5 Prozent)

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2 Die Regelaltersgrenze wird bis zum Jahr 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die besondere Altersgrenze, die für Beamte im Polizei- und Justizvollzugsdienst gilt, wird analog von 60 auf 62 Jahre angehoben. Die allgemeine Antragsaltersgrenze liegt bei 63 Jahren, die besondere bei 60 Jahren. Die Antragsaltersgrenze für Schwerbehinderte wird ebenfalls schrittweise von 60 auf 62 Jahre angehoben.

Quelle: Statistischen Landesamt Baden‑Württemberg

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